Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Fidora GmbH (nachfolgend "FIDORA"), Friedrichstraße 63, 42105 Wuppertal, gegenüber ihren Auftraggebern. Sie finden Anwendung auf:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FIDORA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB, soweit nicht für einzelne Regelungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Ein Vertrag zwischen FIDORA und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
FIDORA behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen (Annahmevorbehalt). Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Angebote von FIDORA sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote im Rechtssinne dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
FIDORA ist als Nachweis- und Vermittlungsmaklerin gemäß §§ 652 ff. BGB tätig. FIDORA vermittelt Immobilien zum Kauf und zur Miete und weist dem Auftraggeber Gelegenheiten zum Vertragsabschluss nach. FIDORA handelt dabei als unabhängiger Makler und ist nicht Partei des Hauptvertrags.
Für den Nachweis oder die Vermittlung einer Kaufimmobilie beträgt die Gesamtprovision 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des beurkundeten Kaufpreises. Gemäß § 656d BGB wird diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt — jede Partei trägt somit 1,785 % inkl. MwSt. des Kaufpreises. Eine höhere Belastung einer Partei gegenüber der anderen ist ausgeschlossen.
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Kaufvertragsabschluss und wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Für bloße Besichtigungen, Beratungsgespräche oder die Übermittlung von Exposés wird keine Provision berechnet.
Bei der Vermittlung von Mietverhältnissen richtet sich die Courtage nach den Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG); es gilt das Bestellerprinzip.
FIDORA vermarktet Objekte auf den marktgängigen Immobilienportalen sowie im eigenen Off-Market-Netzwerk. Art und Umfang der Vermarktung werden im Maklerauftrag festgelegt. FIDORA ist berechtigt, Objektfotos, Grundrisse und Beschreibungen für Werbezwecke zu verwenden, soweit der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Schäden, die FIDORA durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
FIDORA verpflichtet sich:
Gemäß § 16 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Auftraggeber als Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, dem potenziellen Käufer oder Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. FIDORA übernimmt keine Verantwortung für die Beschaffung des Energieausweises; diese liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
FIDORA unterstützt bei der Vermittlung eines zertifizierten Energieberaters auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Für die Kosten des Energieausweises kommt der Auftraggeber auf.
FIDORA vermittelt Baufinanzierungen bankenunabhängig über ein Netzwerk von mehr als 400 Finanzierungspartnern. Die Beratung umfasst die Analyse der finanziellen Situation des Kunden sowie den Vergleich von Finanzierungsangeboten nach Zinssatz, Tilgungsstruktur und Konditionen.
Die Vergütung für die Baufinanzierungs-Vermittlung wird durch das finanzierende Kreditinstitut (die Bank) gezahlt. Für den Auftraggeber entstehen durch die Vermittlungsleistung von FIDORA keine gesonderten Kosten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Tätigkeit als Darlehensvermittler erfolgt gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO). FIDORA ist im Sinne der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) tätig. Die Erlaubnis wurde durch die Stadt Wuppertal erteilt.
FIDORA erbringt Leistungen der WEG-Verwaltung gemäß § 26a WEG (Wohnungseigentumsgesetz), der Mietverwaltung für Einzel- und Mehrfamilienhäuser sowie der technischen und kaufmännischen Verwaltung von Immobilien. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gesondert abzuschließenden Verwaltervertrag.
WEG-Verwalterverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für Mietverwaltungsverträge gelten die im jeweiligen Verwaltervertrag festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Die Vergütung für Verwaltungsleistungen richtet sich nach dem gesondert abzuschließenden Verwaltervertrag. Sie wird in der Regel als monatliche Pauschale je Wohneinheit zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Sonderleistungen (z. B. Sanierungsbegleitung, außerordentliche Eigentümerversammlungen) werden gesondert nach Zeitaufwand oder Pauschale berechnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
FIDORA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FIDORA oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FIDORA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von FIDORA für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FIDORA einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Fidora unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München (Details: Impressum).
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB. Einzelheiten zu Ihrem Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Wuppertal. Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand uneingeschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht existiert oder zu einem für eine Partei unzumutbaren Ergebnis führen würde, treten die Parteien in Verhandlungen, um eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
FIDORA behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird FIDORA in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Stand: Mai 2026